Einige Hinweise und "Spielregeln" zum Mieten unserer Anhänger:


 

  • Wir empfehlen Reservierung.
  • Die Mietzeit bezieht sich auf Kalendertage (von 0 bis 24 Uhr). Abweichung erfordern der ausdrücklichen Absprache mit uns. 
  • Der Mietzins ist bei Abholung des Fahrzeugs zu entrichten, somit ist eine telefonische Verlängerung der Mietzeit grundsätzlich nicht möglich. Sollten Sie den Rückgabetermin nicht einhalten können, bitten wir umgehend um Nachricht. Sollte dieses nicht geschehen, verdoppelt sich der Mietzins für alle weiteren Tage. Nach 24 Stunden Überschreitung der vereinbarten Mietzeit lassen wir durch einen Rechtsanwalt Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung bei der örtlichen Polizeibehörde erstatten mit der Folge, dass unser Anhänger zur Fahnung ausgeschrieben ist. Alle hierdurch entstehenden Kosten sowie der Ersatz weiterer Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreise.
  • Die Anhänger sind nicht Vollkasko- und nicht gegen Diebstahl versichert. Gerne geben wir Ihnen kostenlos (gegen Pfand) eine Diebstahlsicherung mit, falls Sie den Anhänger unbeaufsichtigt abstellen müssen.
  • Für Schäden und Verlust haftet der Mieter !!!
  • Eine Kaution für den Anhänger wird nicht erhoben, jedoch für alle Zubehörteile.
  • Ein gültiger deutscher Personalausweis ist bei Anmietung vorzulegen.
  • Der Anhänger ist gereinigt zurückzugeben - mindestens ausgefegt. Pferdeanhänger bedürfen in der Regel eine aufwendigere Innenreinigung! Auch ein Zurücklassen von Müll und Verpackungen im Anhänger ist nicht erwünscht. Ggf. werden Reinigungs- und Entsorgungskosten dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
  • Technische Änderungen am Anhänger sind nicht zulässig. Lediglich die Motorradtransportanhänger müssen auf die zu transportierenden Motorräder eingerichtet werden. Die Plane darf nicht demontiert werden. (Wirkt sich wegen der Luftverwirbelungen im Spriegel auch nur negativ aus.)
  • Schäden am Anhänger sind unverzüglich zu melden (damit der Anhänger umgehend für den nächsten Nutzer repariert werden kann).
  • Auslandsfahrten sind mit uns zu besprechen, um ggf. für die nötigen Papiere zu sorgen.
  • Das Stützrad ist während der Fahrt ganz hochzuziehen/hochzukurbeln. Ansonsten ist es nur zum Abstützen des leeren Anhängers gedacht-niemals zum Rangieren des beladenen Anhängers.
  • Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen dürfen nur für "Pferde zu Sportzwecken" benutzt werden!
  • Grundsätzlich dürfen alle Anhänger nur bis zu max. 80 km/h geführt werden. Einige unsere Fahrzeuge verfügen jedoch über eine Sondergenehmigung. Diese dürfen unter gewissen Voraussetzungen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland bis zu 100 km/h fahren.
  • Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass die Gewichte (zulässiges Gesamtgewicht und Anhängelast des Zugfahrzeugs) eingehalten werden. Die Anhängelast steht im alten Fahrzeugschein unter Ziff. 28. im neuen unter 0.1). Hiermit ist das tatsächliche Gewicht (Anhänger + Ladung) des Anhängers gemeint - nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Die Stützlast ist das Gewicht, das von oben auf die Kugelkupplung wirkt.  Diese kann sich durch die Ladung erheblich verändern !
  • Kautionsrückzahlung  für Zubehör nur während der Öffnungszeiten gegen Vorlage der Pfandmarke!
  • Der Mieter hat des weiteren sicherzustellen, dass der Gespannführer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist:
    Führerschein Klasse 3:
    Auto (bis 7500 kg zul. Ges.gew.)  mit Anhänger - nicht mehr als 3 Achsen
    (Tandemachse gilt als eine Achse)
    Führerschein Klasse B: mit Einschränkungen
    Führerschein Klasse BE:
    Auto (bis 3500 kg zul. Ges.gew.) mit Anhänger (bis 750 kg zul. Ges.gew.)oder mit Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, wenn das
    Leergewicht des Autos + zul. Gesamtgewicht des Anhängers = nicht größer als 3500 kg
    Auto (bis 3500 kg zul. Ges.gew.) mit Anhänger (bis 3500 kg zul. Ges.gew.)

Wir beraten Sie gerne !!

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